Lizenzen
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Radio Regentrude ist als nicht-kommerzieller Sender bei Gema und GVL lizenziert und entrichtet regelmäßig die entsprechenden Lizenzgebühren an die Rechteverwerter. Darüber hinaus ist Radio Regentrude ein offiziell bei der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein angezeigtes Webradio-Programm
Was bedeutet das?
Radio Regentrude ist nicht nur seit der Gründung im Jahre 2010 bei Gema und GVL lizenziert, sondern seit 2013 zusätzlich ein offiziell bei der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein angezeigtes Webradio-Programm.
Sie finden uns hier auf den Seiten der Medienanstalt.
Webradios müssen ihr Programm dann bei der Medienanstalt anzeigen, wenn sie dieses 500 oder mehr Nutzern zum zeitgleichen Empfang anbieten (§ 20 b RStV); unterhalb dieser Grenze ist jedoch eine Anzeige bei der Landesmedienanstalt auf freiwilliger Basis möglich.
Radio Regentrude ist ein bei der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein angezeigtes Webradioprogramm. Wir unterziehen uns damit der regelmäßigen und unangekündigten Überprüfung hinsichtlich der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen, die u. a. im Rundfunkstaatsvertrag, im Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV), in den jeweiligen Landesmediengesetzen und den Zulassungen enthalten sind.
Dazu gehören – zusammengefasst – insbesondere die Sicherung der Meinungsvielfalt, der Jugendschutz sowie die Einhaltung der Programmgrundsätze und Werberegelungen.
Gerade weil – trotz der erwähnten Möglichkeit der freiwilligen (und zumindest bei der MA-HSH kostenlosen) Anzeige – nur wenige Webradios ihr Programm bei der zuständigen Medienanstalt anzeigen, halten wir es für ein Qualitätsmerkmal, das gut geeignet ist, sich aus der breiten Masse an Mitbewerbern positiv hervorzuheben.
Eine sehr detaillierte Beschreibung der Aufgaben und Zuständigkeiten der Meidenanstalten gibt es auf den Seiten der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein; hier ein paar Auszüge:
Zu Webradio-Programmen sagt die MA-HSH auf ihren Seiten:
https://www.ma-hsh.de/radio-tv/webradios.html
Zitat:
Webradios in Hamburg und Schleswig-Holstein
Bei der MA HSH angezeigte Webradios
Seit dem 1. Juni 2009 bedürfen Hörfunkprogramme, die ausschließlich im Internet verbreitet werden (Web-Radios), keiner rundfunkrechtlichen Zulassung mehr. Wenn derartige Webradios ihr lineares Programm 500 oder mehr Nutzern zum zeitgleichen Empfang anbieten, müssen diese Web-Radio-Angebote bei der örtlich zuständigen Landesmedienanstalt angezeigt werden (§ 20 b RStV).
[Anmerkung d. R.: unterhalb der genannten Grenzen ist die Anzeige eines Webradio-Programms bei der zuständigen Medienanstalt auf freiwilliger Basis möglich (und im übrigen für die Sender kostenlos)]
Hier nun ein paar weitere Auszüge aus den Seiten der MA-HSH zu deren Aufgaben: https://www.die-medienanstalten.de/them … maufsicht/
Zitat:
Die Medienanstalten beaufsichtigen die von ihnen zugelassenen Rundfunkprogramme sowie die im Internet verfügbaren audiovisuellen Onlineangebote auf Einhaltung der medienrechtlichen Anforderungen. Sie überprüfen insbesondere, ob die Angebote der elektronischen Medien die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz, zur Werbung und zu den allgemeinen Programmgrundsätzen einhalten. Zu Aufsichtsaufgaben, insbesondere der Programmaufsicht heißt es ferner: https://www.ma-hsh.de/ma-hsh/aufgaben/aufsicht.html
Zitat:
Programmaufsicht
Die MA HSH beaufsichtigt die von ihr zugelassenen Fernseh- und Radioprogramme. Sie überprüft insbesondere, ob die Sender die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz, zur Werbung und zu den allgemeinen Programmgrundsätzen einhalten. Daneben hat sie auch spezielle Lizenzauflagen im Blick. Die MA HSH führt regelmäßig Programmbeobachtungen durch. Sie analysiert bestimmte Programme, Sendungen oder Sendeformate systematisch über einen festgelegten Zeitraum. [,,,]
Eine wichtige Aufsichtsaufgabe der MA HSH ist der Jugendschutz im Internet. […]
Daneben gehört auch die Prüfung der vorgeschriebenen Anbieterkennzeichnung im Internet zu den
Aufsichtsaufgaben der MA HSH.
https://www.ma-hsh.de/aufsicht/werbung.html
Zitat:
Die Aufgaben der MA HSH bei der Werberegulierung
Die MA HSH überprüft die von ihr zugelassenen Rundfunkveranstalter regelmäßig stichprobenartig auf die Einhaltung der Werbebestimmungen. In diesem Zusammenhang geht sie auch Programmbeschwerden nach und berät Rundfunkveranstalter in werberechtlichen Fragestellungen.
https://www.ma-hsh.de/aufsicht/programmgrundsaetze.html
Zitat:
Die MA HSH überwacht die Einhaltung der Programmgrundsätze in den von ihr zugelassenen Programmen. https://www.ma-hsh.de/aufsicht/jugendmedienschutz.html
Zitat:
Die Aufgaben der MA HSH beim Jugendmedienschutz
Die MA HSH achtet darauf, dass der Jugendschutz in den von ihr zugelassenen privaten Rundfunkprogrammen, also im Fernsehen und Radio, eingehalten wird. Sie überprüft auch Internetangebote, deren Anbieter ihren Wohn- oder Unternehmenssitz in Hamburg oder Schleswig-Holstein haben. Die MA HSH geht überdies Beschwerden von Zuschauern, Hörern oder Internetnutzern nach.
Zitat(e) Ende.
Die Texte in voller Länge gibt es auf den Seiten der Medienanstalt (bitte folgen Sie den Links im Text oben).